Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
der Jäcklin GmbH, Unterer Talweg 50, 86179 Augsburg, Deutschland, im Folgenden als Verkäufer bezeichnet.
§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen
(1) Für alle Lieferungen des Verkäufers gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) mit Ausnahme der in kursiver Schrift gesetzten Klauseln, die nur gegenüber Unternehmern gelten, und mit Ausnahme der Klauseln, zu denen ausdrücklich angegeben ist, dass sie sich nur auf Verbraucher beziehen.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über die bestellte/n Ware/n dar.
(2) Die Bestellung durch den Kunden kann über die Internetseite des Verkäufers, telefonisch, per E-Mail, per Fax oder schriftlich erfolgen.
(3) Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung des Kunden per E-Mail bestätigen. Der Kaufvertrag kommt nicht bereits mit dieser Bestellbestätigung zustande, sondern erst durch Auftragsbestätigung des Verkäufers mittels separater E-Mail oder durch Lieferung der Ware. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware beträgt die Annahmefrist des Verkäufers 3 Werktage nach Eingang des Vertragsangebots des Kunden, im Übrigen beträgt die Annahmefrist des Verkäufers 5 Werktage. Einer Annahme kommt es gleich, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefert.
(4) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Verkäufer dem Kunden eine Vertragsbestätigung, die den Vertragsinhalt wiedergibt, nebst den rechtswirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen damit auch ausdrucken oder auf seiner Festplatte speichern. (5) Für den Fall, dass ein bestellter Artikel ohne Verschulden des Verkäufers nicht lieferbar ist, weil der Verkäufer von seinem Lieferanten trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht zu. Der Verkäufer hat den Rücktritt unverzüglich gegenüber dem Kunden zu erklären und ihn darüber zu informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, und etwaige bereits erbrachte Leistungen unverzüglich an den Kunden zurückerstatten.
§ 3 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt
(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag nebst etwaigen Versandkosten im Eigentum des Verkäufers. Ist der Kunde Verbraucher, darf er über die Vorbehaltsware nicht verfügen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Ansprüche in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm im Schadensfall entstehen. (3) Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen und insbesondere Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Der Kunde haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten. (4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde diesem die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt dieser an den Verkäufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factоr ab.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. § 3 Abs. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet entsprechende Anwendung auf die durch Verarbeitung entstandenen Gegenstände. (6) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer. (7) Der Kunde tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung dessen Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. (8) Der Verkäufer nimmt die vorstehenden Abtretungen an. (9) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 4 Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden
(1) Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, die erwarten lassen, dass der Kunde voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, kann dieser die vollständige Zahlung aller Rechnungen verlangen und noch nicht fällige Rechnungen fällig stellen. (2) Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunde die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat. Etwaige Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben hiervon unberührt. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
§ 5 Vergütung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt
(1) Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, jedoch ohne Versandkosten. Gegenüber Verbrauchern werden Preise inkl. Umsatzsteuer, jedoch ohne Versandkosten, angegeben. Die beim Versand zusätzlich vom Kunden zu tragenden Versandkosten sind in den „Versand- und Zahlungsinformationen“ dargestellt. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Die Umsatzsteuer
wird gesondert zu dem jeweils gültigen Satz ausgewiesen. Es gelten die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk. (2) Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail zugesandt. Sofern sich aus der Rechnung oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu verzinsen. Ist der Kunde Verbraucher, hat er während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu verzinsen. Der Kunde schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Der Verkäufer behält sich vor, gegenüber dem Kunden einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauschale nach Satz 4 dieses Absatzes wird auf einen geschuldeten Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. (3) Leistet der Kunde auf eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit nach vorstehendem Absatz 2 nicht, so setzt der Verkäufer eine angemessene Nachfrist. Erfolgt hierauf keine rechtzeitige Zahlung, so ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Der Verkäufer kann Schadensersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen geltend machen.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber dem Verkäufer nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Zahlungsmöglichkeiten
Zahlungen sind zu leisten per Vorkasse oder Banküberweisung oder Kreditkarte oder PayPal. Der Verkäufer behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
§ 8 Lieferung
(1) Der Verkäufer liefert ausschließlich in die in den „Versand- und Zahlungsinformationen“ genannten Länder. (2) Die Lieferzeit für Lieferungen innerhalb Deutschlands wird auf der jeweiligen Angebotsseite angegeben. Der Beginn der Lieferzeit bestimmt sich (abhängig von der gewählten Zahlungsart) nach Abs. 3 bis 5. (3) Bei Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung und Kreditkarte beginnt die Lieferzeit einen Tag nach Zahlungseingang.
(4) Fällt der Beginn oder das Ende der Lieferzeit auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so verschieben sich Beginn bzw. Ende der Lieferzeit auf den folgenden Werktag. (5) Hinsichtlich des Vorbehalts ordnungsgemäßer Selbstbelieferung verweist der Verkäufer auf § 2 Abs. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (6) Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, soweit eine Teillieferung unter Berücksichtigung seiner Interessen dem Kunden zuzumuten ist. Die Teillieferung hat keinen Einfluss auf den Vertragsinhalt, insbesondere auf die vom Verkäufer geschuldete Leistung oder auf die vereinbarte Leistungszeit. Dem Kunden entstehen durch die Teillieferung keine Mehrkosten. (7) Die Lieferung per Spedition erfolgt bis Bordsteinkante oder Rampe. Auf Besonderheiten der Anlieferung, wie z.B. Anlieferzeiten, begrenzte Durchfahrtshöhen, maximale Fahrzeuglängen, Anlieferung per Hebebühne oder maximale Palettenhöhe hat der Kunde den Verkäufer vor Vertragsschluss, spätestens jedoch rechtzeitig vor Anlieferung hinzuweisen.
§ 9 Verpackung
Ausgelieferte Europaletten sind sofort bei Lieferung durch den Kunden in gleicher Anzahl auszutauschen.
§ 10 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Persоn oder Anstalt auf den Kunden über. (2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
§ 11 Gewährleistung
(1) Die gelieferten Waren können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig, insbesondere farblich, von den im Internet, Katalogen oder sonstigen Produktbeschreibungen abgebildeten Waren abweichen. Geringfügige Abweichungen ohne Änderung der Funktionalität stellen keinen Mangel dar. (2) Die Ware ist unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.
(3) Nach Anzeige eines Mangels ist der Verkäufer berechtigt, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf seine Kosten zu untersuchen, nach seiner Wahl beim Kunden oder nach Übersendung der Ware an den Verkäufer, wobei der Verkäufer die Kosten der Übersendung trägt. (4) Der Verkäufer leistet für Mängel nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB ist ausgeschlossen. (5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte. (6) Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 12. (7) Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die als solche bezeichnete Produktbeschreibung als vereinbart, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer selbst Hersteller der Ware ist. (8) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang gemäß vorstehendem § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß §§ 478, 479 BGB. Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. (9) Der Verkäufer gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
(1) Eine Haftung des Verkäufers für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Vorgenannte Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den typischerweise eintretenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragswesentlich ist eine Pflicht,
deren Erfüllung der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck erfordert oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Der Verkäufer hat Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Pandemie, Epidemie usw.) und aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) nicht zu vertreten. (3) Der Verkäufer haftet nur für eigene Inhalte seiner Website. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist der Verkäufer für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern der Verkäufer Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird er Links zu diesen Seiten unverzüglich entfernen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz des Verkäufers zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort. (4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. (5) Streitbeilegung im Verhältnis zu Verbrauchern: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Infor-mationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist der Verkäufer nicht verpflichtet und bietet die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht an. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verkäufer weder bereit noch verpflichtet.